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Surfpark Stade: Baustopp aufgehoben – warum das OVG jetzt grünes Licht gibt

Inhaltlich geprüft und verantwortlich: Frank Willeke

Der Surfpark in Stade-Steinbeck hat eine entscheidende juristische Hürde genommen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den vorläufigen Baustopp für das Kernstück des Projekts aufgehoben. Die Baugenehmigung ist damit wieder vollziehbar. Das bedeutet aber nicht, dass alle Streitfragen endgültig erledigt sind.

Stand: 18. Oktober 2026

Titelbild: Reales Symbolfoto eines künstlichen Wellenbeckens; nicht der geplante Surfpark in Stade. Foto: Surfing Croyde Bay / Unsplash.

OVG hebt den Baustopp auf

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2026 den Beschwerden des Vorhabenträgers und der Hansestadt Stade stattgegeben. Der vom Umweltverband BUND erwirkte vorläufige Baustopp für das Kernstück des Surfparks wurde aufgehoben. Nach der Entscheidung ist die Baugenehmigung wieder vollziehbar; der Bau kann grundsätzlich beginnen.

Geplant ist auf knapp 17 Hektar in Steinbeck ein „Gewerbe- und Surfpark“. Zum Surfpark sollen ein großes Wasserbecken mit Wellenmaschine sowie Gastronomie- und Beherbergungsangebote gehören. Daneben sieht der Bebauungsplan Gewerbeflächen vor.

Warum das Projekt überhaupt gestoppt worden war

Die juristische Auseinandersetzung reicht weiter zurück. Im Oktober 2024 hatte das OVG den damaligen Bebauungsplan Nr. 500/3 für unwirksam erklärt. Ein zentraler Konfliktpunkt war die Raumordnung: Das Gebiet lag in einer rund 160 Hektar großen Fläche, die eigentlich für besonders große Industrieanlagen vorgesehen war. Hinzu kamen weitere vom Gericht beanstandete Abwägungsfehler.

Die Hansestadt Stade gab das Vorhaben danach nicht auf. Sie führte ein ergänzendes Planverfahren durch; der Landkreis Stade ließ eine Abweichung vom raumordnerischen Ziel zu. Im Mai 2026 lehnte das Verwaltungsgericht Stade zunächst trotzdem ab, den Baustopp aufzuheben. Dagegen gingen Stadt und Vorhabenträger vor – mit Erfolg.

Was das OVG jetzt anders bewertet

Nach Auffassung des OVG kann sich der Umweltverband gegen die Zielabweichung zugunsten des Surfparks nicht mit Erfolg auf das raumordnerische Ziel der Ansiedlung von Großindustrie berufen. Dieses Ziel diene nicht dem Umweltschutz. Zudem seien mit dem Surfpark nach der Bewertung des Senats gegenüber einer möglichen großindustriellen Nutzung keine weitergehenden oder andersartigen Umweltbeeinträchtigungen verbunden.

Auch die zuvor beanstandeten Fehler der Bauleitplanung sieht der Senat nach dem ergänzenden Verfahren als geheilt an. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung seien rechtlich nicht zu beanstanden. Das Gericht sah nach den veröffentlichten Gründen auch bei Grund- und Trinkwasser, dem Verlust einer Wallhecke und möglichen Lichtwirkungen in Richtung des FFH-Gebiets Feerner Moor keinen Grund, eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlangen.

Unanfechtbarer Eilbeschluss – aber Hauptsacheverfahren bleiben möglich

Der Beschluss des OVG ist im Eilverfahren unanfechtbar. Damit ist der vorläufige Baustopp beendet. Das ist jedoch nicht dasselbe wie ein endgültiger Abschluss sämtlicher Rechtsstreitigkeiten. Das OVG weist ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsschutz in den Hauptsacheverfahren weiterhin möglich bleibt.

Auch deshalb sollte die Formulierung „grünes Licht“ nicht mit einer Garantie verwechselt werden, dass der Surfpark nun ohne weitere Verzögerung eröffnet. Entscheidend sind neben den rechtlichen Verfahren auch die weiteren Entscheidungen des Investors, Bauabläufe und die tatsächliche Umsetzung.

Die Erschließung hatte bereits begonnen

Die Projektentwicklung Stade meldete bereits Ende April 2026 den Start der Erschließungsarbeiten für das Gewerbe- und Surfpark-Gebiet. Dabei geht es unter anderem um Straßen- und Kanalbau sowie die Erschließung der Gewerbeflächen. Der jetzt aufgehobene Baustopp betrifft das Kernstück des eigentlichen Surfpark-Vorhabens.

BUND hält an Kritik fest

Der BUND Niedersachsen hatte im Juli 2026 Klage gegen den Zielabweichungsbescheid erhoben. Der Verband kritisiert insbesondere den Flächenverbrauch und die Entscheidung, eine für großindustrielle Nutzungen vorgesehene Fläche für das Freizeit- und Gewerbeprojekt zu verwenden. Diese grundsätzliche Kritik bleibt unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens Teil der politischen und planerischen Debatte.

Was die Entscheidung für Stade bedeutet

Der Surfpark ist für Stade mehr als ein einzelnes Freizeitprojekt. Er berührt eine grundsätzliche Frage der Standortentwicklung: Soll eine Stadt mit großen Industrieflächen diese Flächen möglichst ausschließlich für Industrie reservieren – oder kann es sinnvoll sein, einen Teil für Freizeit, Tourismus, Gewerbe und Aufenthaltsqualität einzusetzen?

Nach der aktuellen OVG-Entscheidung verschiebt sich die Lage deutlich zugunsten des Projekts. Ein konkreter Industriebetrieb, der wegen des Surfparks nicht nach Stade gekommen wäre, ist bislang nicht belegt. Gleichzeitig bleibt die Frage legitim, wie die knappen und infrastrukturell gut gelegenen Flächen langfristig am sinnvollsten genutzt werden.

NOIO-Einordnung

Der wichtigste neue Punkt ist klar: Der Baustopp ist aufgehoben, die Baugenehmigung wieder vollziehbar. Die früheren Planungsfehler sind nach Auffassung des OVG im ergänzenden Verfahren ausreichend behoben worden. Das Projekt ist damit juristisch deutlich weiter als noch im Frühjahr 2026.

Ob daraus tatsächlich zeitnah ein Surfpark entsteht, hängt nun weniger vom vorläufigen Baustopp als von der weiteren Umsetzung und den noch möglichen Hauptsacheverfahren ab. NOIO wird den Projektstand weiter verfolgen.

Quellen


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